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Vereinfachte Einfuhranmeldungen weiterhin mit amtlichen Vordrucken

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

wir informieren Sie wie folgt:

 

 

 

…das Wesentliche aus der amtlichen Veröffentlichung für Sie in aller Kürze:

 

 

 

Vereinfachte Verfahren für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

 

Pflichttermin zur Teilnahme am elektronischen Verfahren

 

ATL@S-EINFUHR bis Juni 2013 verschoben!

 

 

 


 

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Seite: „zoll.de“ wie folgt veröffentlicht:

 

 

 

 

 

Bewilligungen von vereinfachten Verfahren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr; Änderung des Termins für die Verpflichtung zur Abgabe von Zollanmeldungen und anderen Mitteilungen in elektronischer Form

 

 

 

„Die Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 der Kommission vom 17. November 2008 hatte die Inanspruchnahme von vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 253a ZK-DVO ab dem 1. Januar 2011 von der elektronischen Verfahrensabwicklung abhängig gemacht. Dies hätte zu Folge gehabt, dass alle vor diesem Datum erteilten Bewilligungen zu widerrufen bzw. zu befristen gewesen wären.

 

 

 

Am 16. März 2010 wurde im Ausschuss für den Zollkodex eine Änderung des Artikels 253a ZK-DVO beschlossen. Danach können Bewilligungen von vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren, die eine papiergestützte Inanspruchnahme vorsehen, bis zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) verwendet werden. Der Modernisierte Zollkodex wird spätestens am 24. Juni 2013 anwendbar werden.

 

 

 

Die Veröffentlichung dieser Änderung im Amtsblatt der EU wird in Kürze erfolgen. Danach wird ein entsprechendes Standardschreiben zur Information der betroffen Bewilligungsinhaber auf dieser Internetseite eingestellt.

 

 

 

Der in Kürze in elektronischer Form zu Verfügung stehende Bewilligungsvordruck nach dem Anhang 67 ZK-DVO wird im nationalen Ergänzungsblatt einen entsprechenden Befristungsvermerk enthalten.

 

 

 

Stand: 06.05.2010

 


 

 

Diese Veröffentlichung bedeutet, dass Sie auch weiterhin für alle vereinfachten Einfuhranmeldungen die amtlichen Formulare (z.B. 0777, 0778, 0415, 0416, 0512, 0516) benutzen dürfen!

 

 

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